§1 Allgemeines
(1) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Bades. Das Bad wird als öffentliche Einrichtung betrieben. Es dient der Gesundheitspflege, der Erholung und dem Sport. Die Haus- und Badeordnung ist für alle verbindlich. Die Badeordnung wird im Eingangs- bzw. Kassenbereich durch Aushang bekannt gegeben.
(2) Jeder kann das Bad im Rahmen dieser Ordnung während der bestimmten und bekannt gemachten allgemeinen Badezeit gegen Entgelt nutzen. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jede/r Besucher/in diese sowie alle sonstigen zur Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
(3) Die Benutzungsentgelte werden vom Vorstand des SV Wuppertal-Neuenhof festgelegt. Sie werden durch Aushang bekannt gegeben. Einzelkarten gelten zur sofortigen einmaligen Benutzung am Lösungstag. Eintrittskarten sind dem Personal auf Verlangen vorzuweisen, verloren gegangene Eintrittskarten werden nicht ersetzt. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
(4) Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, Verunreinigung oder Beschädigung haftet der/die Besucher/in für den Schaden. Findet ein/e Besucher/in der ihm/ihr zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so sollte er/sie dies dem Aufsichtspersonal sofort mitteilen.
(5) Die Besucher/innen haben alles zu unterlassen, was den guten Sinnen sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft.
(6) Im Bad ist es nicht gestattet, alkoholische Getränke außerhalb des Restaurationsbetriebes zu sich zu nehmen, sowie zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) in den Umkleide-, Sanitär- und Badebereichen zu benutzen.
(7) Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
(8) Fundsachen sind beim Aufsichtspersonal abzugeben.
(9) Den Anordnungen des Aufsichtspersonals / Badaufsicht ist Folge zu leisten. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besucher/innen das Hausrecht aus. Besucher/innen, die gegen die Haus- und Badordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Das Benutzungsentgelt wird in solchen Fällen nicht erstattet.
(10) Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.
§2 Öffnungszeiten und Zutritt
(1) Die Öffnungszeiten und der Einlass-Schluss werden öffentlich bekannt gegeben.
(2) Die Badleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken. Bei Überfüllung, Betriebsstörungen oder anderen besonderen Gründen kann das Bad zeitweise geschlossen werden. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Benutzungsentgeltes.
(3) Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet
- die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
- die Tiere mit sich führen
- die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben
- die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen
- gegen die ein Hausverbot besteht.
Psychisch Kranke, bei denen Anhaltspunkte für eine Selbst- oder Allgemeingefährdung bestehen sowie Personen mit Krampfanfallsleiden dürfen im Interesse ihrer eigenen Sicherheit das Bad nur in Begleitung benutzen.
(4) Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
(5) Jede/r Besucher/in muss im Besitz einer gültigen Benutzungskarte sein.
(6) Gelöste Benutzungskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt. Für verlorene Benutzungskarten wird kein Ersatz geleistet. Einzelkarten sind nur am Tage der Ausgabe gültig.
§3 Haftung
(1) Die Besucher/innen benutzen das Bad einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
(2) Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in der Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
(3) Für den Verlust von Wertsachen und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
§4 Zusätzliche Bestimmungen
(1) Benutzungskarten werden bis 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit ausgegeben.
(2) Die Kabine oder den Schrank hat der/die Besucher/in selbst zu verschließen. Den Schlüssel hat er/sie während des Bades bei sich zu halten. Bei Verlust des Schlüssels wird ein Betrag in Höhe des Widerbeschaffungswertes in Rechnung gestellt.
(3) Der/die Besucher/in hat sich vor der erstmaligen Benutzung der Schwimmbecken einer Körperreinigung zu unterziehen.
! DUSCHEN IST PFLICHT ! / Das Rasieren und Zähneputzen sind aus hygienischen Gründen untersagt!
(4) Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Badebekleidung (Bikini, einteilige Badeanzüge, Badehosen, Boxershorts, Neopren-Tauchanzüge) gestattet.
(5) Schwimmhilfsmittel sind im Schwimmerbecken verboten.
(6) Die Benutzung von Wasserrutschen geschieht auf eigene Gefahr. Bei Wasserrutschen ist den Hinweisschildern folge zu leisten. Beim Springen ist darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist.
(7) Jeder Badegast muss das in den Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z.B. durch nass belastete und /oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.
§5 Bestimmung für Freibadbetrieb
(1) Im Freibad sind Ball- und Ringspiele sowie Bewegungsspiele auf den hierfür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Das Aufsichtspersonal kann bei starkem Badebetrieb das Ballspielen und Springen vom Beckenrand untersagen oder einschränken.
*(SV Neuenhof / 2017)